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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


der Sauerland Forst OHG (im folgenden Sauerland Forst genannt)
Im Westfeld 2, 59939 Olsberg-Assinghausen

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg – HRA 8674 vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter

       a)    Geltungsbereich
Für alle Waren- und Dienstleistungsgeschäfte der Sauerland Forst sind nachstehende Bedingungen maßgebend.  Sämtliche (auch künftige) Leistungen und Lieferungen einschließlich Vorschläge, Beratungen und sonstigen Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen, falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart wurden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Das gilt in jedem Fall, auch dann, wenn in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausgeführt wird.

       b)    Vertragsabschluss
Wenn mündlich oder fernmündlich Kaufverträge vorbehaltlich schriftlicher oder fernschriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, ist der Inhalt des Bestätigungsschreibens von Sauerland Forst maßgebend, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht.

       c)    Steuersatz / Abrechnung durch Sauerland Forst
Von Sauerland Forst erstellte Abrechnungen sind vom Vertragspartner unverzüglich auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz zu überprüfen. Der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes ist Sauerland Forst binnen eines Monats ab Zugang der Abrechnung in Textform mitzuteilen. Sollte Sauerland Forst innerhalb eines Monats keine Mitteilung des Vertragspartners über die Unrichtigkeit eines ausgewiesenen Umsatzsteuersatzes erhalten, ist der von Sauerland Forst ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Vertragspartner nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz verpflichtet.

       d) Lieferung und Gefahrübergang
Die Erfüllung eines Vertrages beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben etc..

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung einer Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Vertragspartner über. Soweit eine Abnahme vereinbart wurde, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend.

Sauerland Forst ist berechtigt vertragliche Leistungen in Teilleistungen zu erbringen, wenn dies zumutbar ist.

Wird eine Lieferung (und/oder Dienstleistung) durch höhere Gewalt, also ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen ist, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik, extreme Witterungsverhältnisse, Transportstörungen, Epidemie, Pandemie, Seuchen, Krieg, Unruhen oder ähnliche Umstände - auch bei Lieferanten von Sauerland Forst - unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird Sauerland Forst für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht (und/oder Dienstleistung) frei. Von dem Eintritt solcher Ereignisse wird Sauerland Forst den Kunden unverzüglich unterrichten. Diese Ereignisse berechtigen Sauerland Forst auch vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Nichtlieferung oder ungenügender Lieferung der Sauerland Forst seitens ihrer Vorlieferanten ist Sauerland Forst von Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden.

       e) Sachmängel
Lieferungen und Dienstleistungen müssen sofort nach Eingang bzw. Erbringung auf Sachmängel z.B. Menge, Qualität, Beschaffenheit durch den Vertragspartner geprüft werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet offensichtliche Mängel schriftlich bei Sauerland Forst anzumelden.


Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten können nur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware bzw. nachdem der Mangel offensichtlich wurde, gegenüber Sauerland Forst geltend gemacht werden.

Die Haftung von Sauerland Forst für Körper- und Gesundheitsschäden sowie die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Arglist oder bei Übernahme einer Garantie bleibt unberührt. 

       f) Zahlung
Falls nichts anderes vereinbart, hat die Zahlung unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferung bzw. erbrachter Leistung wird das Zahlungsziel nach dem Datum der Lieferung bzw. der Leistung berechnet.

Kontoauszüge von Sauerland Forst gelten als Rechnungsabschlüsse. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von sechs Wochen seit Zugang des Rechnungsabschlusses Einwendungen erhebt.

Sauerland Forst kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen oder Dienstleistungen von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen.

Sauerland Forst kann mit sämtlichen Forderungen, die ihr gegen den Vertragspartner zustehen, gegen sämtliche Forderungen aufrechnen. Der Vertragspartner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten fälligen Gegenansprüchen aufrechnen.

       g) Eigentumsvorbehalt
Sauerland Forst behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner vor.

Die Vorbehaltsware darf vom Vertragspartner ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Sauerland Forst vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Vertragspartner Sauerland Forst unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Für den Fall des Untergangs, der Verschlechterung oder der Beschädigung der Vorbehaltsware tritt der Vertragspartner bestehende etwaige Ansprüche auf Versicherungsleistungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der Forderungen Sauerland Forst in Ansehung des Liefergegenstandes als zusätzliche Sicherheit im Voraus an Sauerland Forst ab.

       h) Haftungsbegrenzung
Vorbehaltlich der Regelung des nachfolgenden Absatzes haftet Sauerland Forst auf Schadensersatz – bei vertraglichen, außervertraglichen oder sonstigen Schadensersatzansprüchen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, Verzug und Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und Delikt – nur bei Vorsatz und/ oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz und/ oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter der Sauerland Forst. Darüber hinaus haftet Sauerland Forst auch bei einfacher Fahrlässigkeit, einschließlich einfacher Fahrlässigkeit der Vertreter der Sauerland Forst, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Soweit Sauerland Forst keine vorsätzliche Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Von den geregelten Haftungsausschlüssen und –beschränkungen unberührt bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz, den gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher und anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. –beschränkungen gelten außerdem nicht, soweit Sauerland Forst einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder soweit die Sauerland Forst aus der Übernahme einer Garantie oder wegen der Übernahme des Beschaffungsrisikos haftet.
Soweit die Schadensersatzhaftung der Sauerland Forst gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter der Sauerland Forst, die auf demselben Rechtsgrund beruhen.

       i)    Datenschutz
Sauerland Forst erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sauerland Forst wird personenbezogene Daten an Auskunfteien (z.B. Schufa, Creditreform) über nicht vertragsgemäßes Verhalten unter Beachtung der Vorschriften der DSGVO übermitteln. Übermittelt der Kunde als verantwortliche Stelle gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO Sauerland Forst personenbezogene Daten, so ist er verpflichtet, den Betroffenen rechtzeitig nach Maßgabe des Artikel 14 DSGVO über die Datenverarbeitung durch Sauerland Forst zu informieren; Sauerland Forst sieht von einer Information des Betroffenen ab.

       j)    Geltendes Recht
Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen Deutschem Recht.

Stand: 01/2021